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Coramage

Eine Coramage (von lat. coram, „angesichts, in Gegenwart von“, mit franz. Abstraktendung –age), auch das Coramieren, war in den Regelwerken zur Durchführung geregelter Duelle (vor allem im studentischen Bereich) vom 18. Jahrhundert bis in die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts eine persönliche Befragung eines eventuellen Beleidigers.

Regularien für die Coramage

In der Regel wurde nach einer Ehrverletzung oder Beleidigung und vor der Überbringung einer Forderung zu einem Duell verlangt, dass der sich beleidigt Fühlende oder als Beauftragter ein so genannter Kartellträger (früher auch „Beschicksperson“, Plural: „Beschicksleute“) den vermuteten Beleidiger persönlich befragte, ob eine Ehrverletzung beabsichtigt war. Erst wenn dies bestätigt wurde, konnte eine Forderung ausgesprochen werden.

In studentischen Comments war es teilweise üblich, „commentgemäße“ Beleidigungen aufzulisten, bei deren Aussprechen eine beleidigende Absicht zweifelsfrei angenommen werden konnte (z.B. dummer Junge). In einem solchen Fall war eine Befragung des Beleidigers nicht nötig.

Wenn der Befragte bei einer Coramage eine beleidigende Absicht verneinte oder eine Revokation (Zurücknahme der Beleidigung) aussprach, was er ohne Beschädigung seiner eigenen Ehre tun konnte, durfte eine Forderung nicht erfolgen. Eine Deprekation („Abbitte“, also Entschuldigung) wurde vom vermuteten Beleidiger bei einer Coramage nicht verlangt. Eine ausweichende Antwort war in der Regel ausdrücklich verboten.

Die korrekte Durchführung dieser Formalien musste von einem Ehrengericht festgestellt werden, bevor es seine Zustimmung zu einem Duell geben konnte.

Die Pflicht zur Coramage und die Notwendigkeit der Genehmigung eines Duells durch ein Ehrengericht sollten Ehrenstreitigkeiten auf ein Mindestmaß reduzieren und einen Missbrauch des Ehrenkodexes verhindern.

Quelle: Wikipedia

Siehe auch

in coram publico